Lässt sich eine Maßnahme entgegen erster Annahmen nicht durchführen, soll aber nicht gelöscht werden, oder besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahme zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird, so kann die Maßnahme in impact als „abgebrochen“ markiert werden.
Dafür müssen Sie folgende Schritte vornehmen:
- Wechseln Sie über die Bereichsauswahl in den AppMod „Impact“.
- Wählen Sie die relevante Maßnahme im Programmbaum aus.
- Wählen Sie den Reiter „Prozess“ aus.
- Ab Umsetzungsgrad 1 (UG 1) müssen Sie im Genehmigungsprozess einen präzisen Kommentar erfassen, weshalb die Maßnahme abgebrochen wird.
- Klicken Sie im Genehmigungsprozess auf „Abgebrochen“ und bestätigen den Abbruch der Maßnahme im erscheinenden Pop-ip mit einem Klick auf „ok“.
Die Maßnahme ist nun abgebrochen/unterbrochen und kann von den Maßnahmenverantwortlichen nicht mehr bearbeitet werden.
Eine abgebrochene Maßnahme ist im Programmbaum durch das Icon ersichtlich. Die Maßnahme kann durch das PMO wieder aufgenommen werden.
Dazu sind folgende Schritte vom PMO vorzunehmen:
- Wechseln Sie über die Bereichsauswahl in den AppMod „PMO“.
- Wählen Sie die relevante Maßnahme im Programmbaum aus.
- Wählen Sie den Reiter „Administration“ aus.
- Klicken Sie im Bereich Allgemeine Informationen auf das Drop-down Menü beim Begriff Status.
- Wählen Sie die Option „aktiv“ aus.
Um die Maßnahme durch das PMO abzubrechen, gehen Sie analog der Schritte 1. bis 4. vor und wählen Sie anschließend im 4. Schritt die Option „abgebrochen“ aus.
Beispiel: Maßnahmen abbrechen